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   BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00   

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BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00 (https://dejure.org/2000,5711)
BVerfG, Entscheidung vom 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00 (https://dejure.org/2000,5711)
BVerfG, Entscheidung vom 22. August 2000 - 2 BvR 1363/00 (https://dejure.org/2000,5711)
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00
    Bei der Entscheidung über die Ausweisung eines ausländischen Ehegatten und Elternteils muss daher das verfassungsrechtlich geschützte Interesse des deutschen Ehegatten und Elternteils an der Familiengemeinschaft und an der gemeinsamen Erziehung des Kindes im Bundesgebiet berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 51, 386 ).

    Ebenso wenig wie Art. 6 Abs. 1 GG aber den ausländischen Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen schlechthin vor Ausweisung und Abschiebung schützt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 386 ), kann die Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit den ausländischen Elternteil in jedem Fall vor einer Ausweisung bewahren, verstärkt jedoch den ohnehin mit Rücksicht auf die Ehe mit einem deutschen Partner bestehenden Schutz gegen Ausweisung (vgl. BVerfGE 51, 386 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1988 - 2 BvR 1147/88 -, VBlBW 1989, S. 130 f.).

    Schließlich ist nicht ersichtlich, warum den gemäß Art. 6 GG geschützten Belangen des Beschwerdeführers nicht mittels einer Befristung der Wirkungen der Ausweisung (§ 8 Abs. 2 Satz 3 AuslG) ausreichend Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfGE 51, 386 ).

  • OVG Hamburg, 21.06.2000 - 2 Bs 34/00
    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00
    gegen den Beschluss des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2000 - 2 Bs 34/00 -.
  • BVerfG, 06.04.1984 - 2 BvR 389/84
    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00
    Insbesondere ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn das Fachgericht - gestützt auf generalpräventive Erwägungen - dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hier ein stärkeres Gewicht als dem Schutz von Ehe, Familie und Elternrecht beigemessen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. April 1984 - 2 BvR 389/84 -, EuGRZ 1984, S. 445).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00
    Ebenso wenig wie Art. 6 Abs. 1 GG aber den ausländischen Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen schlechthin vor Ausweisung und Abschiebung schützt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 386 ), kann die Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit den ausländischen Elternteil in jedem Fall vor einer Ausweisung bewahren, verstärkt jedoch den ohnehin mit Rücksicht auf die Ehe mit einem deutschen Partner bestehenden Schutz gegen Ausweisung (vgl. BVerfGE 51, 386 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1988 - 2 BvR 1147/88 -, VBlBW 1989, S. 130 f.).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00
    Die Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, denn die Verfassungsbeschwerde hat jedenfalls keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88
    Auszug aus BVerfG, 22.08.2000 - 2 BvR 1363/00
    Ebenso wenig wie Art. 6 Abs. 1 GG aber den ausländischen Ehepartner eines deutschen Staatsangehörigen schlechthin vor Ausweisung und Abschiebung schützt (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 51, 386 ), kann die Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit den ausländischen Elternteil in jedem Fall vor einer Ausweisung bewahren, verstärkt jedoch den ohnehin mit Rücksicht auf die Ehe mit einem deutschen Partner bestehenden Schutz gegen Ausweisung (vgl. BVerfGE 51, 386 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1988 - 2 BvR 1147/88 -, VBlBW 1989, S. 130 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Art. 6 Abs. 2 GG garantiert das Elternrecht im Interesse des Kindeswohls und schützt die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen, vor staatlichen Eingriffen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22.8.2000 - 2 BvR 1363/00 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2008 - 11 B 4.07

    Visum und Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung; Erfordernis der

    Art. 6 Abs. 2 GG garantiert das Elternrecht im Interesse des Kindeswohls und schützt die freie Entscheidung der Eltern darüber, wie sie ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen, vor staatlichen Eingriffen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22. August 2000 - 2 BvR 1363/00 -, in Juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.07.2010 - 7 A 11230/09

    Ausweisung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Unter diesen Umständen ist indes auch nur aus generalpräventiven Erwägungen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ein stärkeres Gewicht beizumessen als dem Schutz von Familie und Elternrecht (vgl. nur BVerfG, Beschlüsse des 2. Senats vom 6. April 1984 - 2 BvR 389/84 - EuGRZ 1984, 445 und der 2. Kammer des 2. Senats vom 22. August 2000 - 2 BvR 1363/00 - juris Rn. 3 sowie BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 1 B 123/97 - Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 15).

    Dadurch ist sichergestellt, dass der Kläger im Falle des Verbleibens seiner Ehefrau - und damit auch seiner Kinder - im Bundesgebiet zum Schutz ihres Privatlebens im Sinne von Art. 8 EMRK zwei Jahre nach dem Verlassen des Bundesgebietes zu jenen zurückkehren kann, und den gemäß Art. 6 GG geschützten Belangen des Klägers ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG, Beschlüsse des 1. Senats vom 18. Juli 1979, a.a.O. S. 401, und der 2. Kammer des 2. Senats vom 22. August 2000, a.a.O. Rn. 3).

  • VG München, 12.11.2015 - M 12 K 15.3600

    Rechtmäßige Abschiebung eines Schwerkriminellen in die Türkei

    Es ist mithin eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und denen des Schutzes von Ehe und Familie vorzunehmen, wobei es auch möglich ist, den gemäß Art. 6 GG geschützten Belangen mittels einer Befristung der Wirkungen der Ausweisung ausreichend Rechnung zu tragen (BVerfG vom 22.8.2000 Az. 2 BvR 1363/00-juris).

    Es ist mithin eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und denen des Schutzes von Ehe, Familie und Elternrecht vorzunehmen, wobei es auch möglich ist, den gemäß Art. 6 GG geschützten Belangen mittels einer Befristung der Wirkungen der Ausweisung ausreichend Rechnung zu tragen (BVerfG vom 22.8.2000 Az. 2 BvR 1363/00-juris).

    Denn auch die Befristung nach § 11 Abs. 1 Satz 3 AufenthG ist ein Mittel, den gemäß Art. 6 GG und Art. 8 EMRK geschützten Belangen ausreichend Rechnung zu tragen (vgl. auch BVerfG, B. v. 22.8.2000 - 2 BvR 1363/00 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2006 - 11 ME 48/06

    Anspruch auf Aussetzung der Vollziehung einer Abschiebung; Überwiegen des

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dem Schutz der öffentlichen Sicherheit vor Begehung weiterer Straftaten durch den Antragsteller ein stärkeres Gewicht als dem Schutz der familiären Gemeinschaft mit seinen drei minderjährigen deutschen Kindern, die bei seiner geschiedenen Ehefrau leben, nach Art. 6 Abs. 1 und 2 GG beigemessen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.8. 2000 - 2 BvR 1363/00 - u. v. 19.10.1988 - 2 BvR 1147/88 -, VBlBW 1989, 130 ; Senatsbeschl. v. 22.8. 2002 - 11 LA 285/02 -).
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 11 ME 110/09

    Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit als Schutz vor der

    Ebenso wenig aber wie Art. 6 Abs. 1 GG oder Art. 8 Abs. 1 EMRK den ausländischen Ehegatten eines deutschen Staatsangehörigen schlechthin vor Ausweisung und Abschiebung schützen, kann die Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit den ausländischen Elternteil in jedem Fall vor einer Ausweisung bewahren (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.8.2000 - 2 BvR 1363/00 -, juris; EGMR, Urt. v. 6.12.2007 - 69735/01 -, InfAuslR 2008, 111).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2013 - 2 LB 365/12

    Anspruch eines syrischen Staatsangehörigen auf Befristung der Ausweisung auf

    "Im Übrigen ist in der Rechtsprechung geklärt, dass selbst etwaige gewichtige familiäre Belange sich in Ausweisungsverfahren nicht stets gegenüber gegenläufigen öffentlichen Interessen durchsetzen Dies gilt vor allem für sicherheitsrechtliche Belange, weil die Pflicht des Staates, seine Bürger vor (Gewalt-, Vermögens- oder) Betäubungsmitteldelikten zu schützen, gleichfalls verfassungsrechtlichen Rang besitzt und in Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 2 Abs. 2 GG wurzelt (vgl. z. B. BVerfG, Beschl. v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682, v. 22.8.2000 - 2 BvR 1363/00 -, juris; EGMR, Urt. v. 6.12.2007 - 69735/01 -, InfAuslR 2008, 111; Sen., Beschl. v. 14.4.2010 - 2 LA 434/09 -, erk. Gericht, Beschl. v. 20.5.2009 - 11 ME 110/09 -).".
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2008 - 72-IV-08
    Mit Blick auf diese Gewährleistungen müssen bei der Entscheidung über die Ausweisung eines ausländischen Elternteils neben dessen Interessen in gleichem Maße das verfassungsrechtlich geschützte Interesse des deutschen Elternteils und des gemeinsamen Kindes an der Familiengemeinschaft und an der gemeinsamen Erziehung des Kindes im Bundesgebiet Berücksichtung finden (vgl. BVerfGE 51, 386 [398]; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 - juris; Beschluss vom 22. August 2000 - 2 BvR 1363/00 - juris).

    Die Existenz eines ehelichen Kindes deutscher Staatsangehörigkeit schützt allerdings den ausländischen Elternteil nicht in jedem Fall vor einer Ausweisung; sie verstärkt lediglich den ohnehin aufgrund der Ehe mit einem deutschen Partner bestehenden Schutz gegen Ausweisung (vgl. BVerfGE 51, 386 [398]; BVerfG VBlBW 1989, 130; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2000 - 2 BvR 440/00 - juris; Beschluss vom 22. August 2000 - 2 BvR 1363/00 - juris).

  • VG München, 08.10.2009 - M 12 K 09.2736

    Türke; im Bundesgebiet geboren; Straftaten; Ermessensausweisung

    Es ist mithin eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und denen des Schutzes von Ehe und Familie vorzunehmen, wobei es auch möglich ist, den gemäß Art. 6 GG geschützten Belangen mittels einer Befristung der Wirkungen der Ausweisung ausreichend Rechnung zu tragen (BVerfG vom 22.8.2000 Az. 2 BvR 1363/00-juris).

    Es ist mithin eine Abwägung zwischen den Belangen des Schutzes der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und denen des Schutzes von Ehe, Familie und Elternrecht vorzunehmen, wobei es auch möglich ist, den gemäß Art. 6 GG geschützten Belangen mittels einer Befristung der Wirkungen der Ausweisung ausreichend Rechnung zu tragen (BVerfG vom 22.8.2000 Az. 2 BvR 1363/00-juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.05.2009 - 8 LB 158/06

    Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie auf eine Befristung der

    Wie der Senat schon im Zulassungsbeschluss dargelegt hat, setzen sich allerdings auch gewichtige familiäre Belange von im Bundesgebiet aufenthaltsberechtigten Angehörigen nicht stets - und auch hier nicht - gegenüber dem öffentlichen Interesse an einer zumindest vorübergehenden Aufenthaltsbeendigung durch (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.8.2000 - 2 BvR 1363/00 - juris, m. w. N.).
  • VerfGH Berlin, 27.06.2006 - VerfGH 66/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen bezüglich der behaupteten

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2013 - 11 LB 167/12

    Ermittlung der Dauer der Befristung einer Ausweisung unter präventiven

  • VG Ansbach, 17.08.2020 - AN 11 K 17.01405

    Ausweisung eines iranischen Staatsangehörigen

  • VG München, 17.11.2016 - M 12 K 16.1726

    Rücknahme des Aufenthaltstitels und Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen

  • VG München, 15.12.2014 - M 12 K 14.2232

    Ausweisung; familiäre Lebensgemeinschaft

  • VG München, 09.08.2023 - M 9 K 20.6275

    Ausweisung, Albanischer Staatsangehöriger, Drogendelikt, Freiheitsstrafe (3 Jahre

  • VG München, 26.02.2015 - M 12 K 14.5422

    Ausweisung; Türkischer Staatsangehöriger; Faktischer Inländer

  • VG München, 18.04.2012 - M 25 K 11.3741

    Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; ausländischer Straftäter mit deutscher

  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.2005 - 11 S 1078/05

    Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis für einen unanfechtbar ausreisepflichtig

  • VG München, 05.07.2017 - M 12 S 17.2092

    Ausweisung wegen Erschleichens des Aufenthaltstitels

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 65/11

    Duldung, Abschiebungshindernis, inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis,

  • VG München, 24.10.2019 - M 12 K 19.1340

    Abwägung des Ausweisungs- und Bleibeinteresses bei Gewaltdelikten eines

  • VG München, 03.05.2012 - M 12 K 11.6149

    Assoziationsberechtigter Türke; im Bundesgebiet geboren; Straftaten; Ausweisung

  • OVG Sachsen, 28.09.2010 - 3 B 412/09

    Abschiebung, Duldung, Vater-Kind-Beziehung, Kleinkind

  • VG Augsburg, 05.12.2006 - Au 1 K 06.261

    Ausländerrecht: Ausweisung nach unerlaubtem Handeltreiben mit Kokain, Besonderer

  • VG München, 20.03.2023 - M 12 S 23.622

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Ausweisung, Erschleichen von

  • VG München, 08.02.2022 - M 12 K 21.6386

    Erfolglose Klage eines Nigerianers gegen Ausweisung

  • VG München, 07.06.2018 - M 12 K 18.1484

    Ausweisung aus spezial- und generalpräventiven Gründen

  • VG München, 24.08.2017 - M 12 K 17.920

    Erfolglose Klage gegen Ausweisung und auf Erteilung eines Aufenthaltstitels

  • VG München, 07.04.2017 - M 12 S 17.731

    Keine Verlängerung des Aufenthaltstitels

  • VG Augsburg, 17.11.2020 - Au 1 K 19.2234

    Rechtmäßigkeit einer Ausweisung bei zwei minderjährigen deutschen Kindern

  • VG München, 02.08.2012 - M 10 K 11.6215

    Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt

  • VG München, 23.09.2008 - M 12 K 08.3068

    Türke; Assoziationsberechtigung; "faktischer Inländer"; Ermessensausweisung wegen

  • VG München, 10.08.2023 - M 12 K 22.4008

    Ausweisungsinteresse, Chancen-Aufenthaltsrecht, Interessenabwägung

  • VG München, 09.10.2008 - M 12 K 08.2833

    Kosovo; Ausweisung; illegaler Aufenthalt; Betäubungsmittelhandel; Freiheitsstrafe

  • VG München, 15.01.2009 - M 12 K 08.5123

    Mazedonier; Straftaten; Regelausweisung; Ermessensausweisung; nichteheliches Kind

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